• Beurteilungen und Zeugnisse

          Wir unterscheiden zwischen Zertifikaten, die von der Freien Waldorfschule Wöhrden ausgegeben, und den Zeugnissen, die für die staatlichen Abschlüsse erstellt werden.

          • Waldorfschulabschlusszeugniss

          Jeder Schüler*in, der das 12. Schuljahr erfolgreich beendet hat, erhält ein Waldorfschulabschlusszeugnis. Das Textzeugnis entspricht grundsätzlich den gewohnten Textzeugnissen an der Waldorfschule Wöhrden. Es geht jedoch, insbesondere durch die Einbeziehung und Gewichtung der Jahresarbeit, des Klassenspiels, der künstlerischen Abschlüsse und besonderer individueller Leistungen in seiner inhaltlichen Breite über die Textzeugnisse der vorherigen Klassen hinaus. Gegenstand der Darstellungen und Beurteilungen im Textzeugnis sind die von den Schüler*innen gezeigten Ergebnisse und die vielschichtigen Entwicklungsprozesse, die zu diesen Ergebnissen in der Oberstufe geführt haben. Auf diese Weise können, neben den fachspezifischen Leistungen, im Abschlusszeugnis der Waldorfschulzeit auch persönliche Qualitäten und Grundhaltungen und damit Schlüsselqualifikationen der Schüler*in sichtbar werden, wie

          • Interessenfähigkeit
          • Engagement und Initiativkraft
          • schöpferische Beweglichkeit und Ausdruckskraft
          • Teamfähigkeit
          • Beständigkeit und Durchhaltevermögen
          • Einfühlungsvermögen für Inhalte und soziale Prozesse
          • gedankliche Klarheit und Selbständigkeit
          • Entwicklungs- und Strukturfähigkeit
          • Sicherheit und Authentizität im öffentlichen Auftreten
          • Fähigkeit zu Selbstkritik und Umgang mit Kritik von außen
          • Zeugnisse in den staatlichen Schulabschlüssen

          Die Prüfungen für die staatlichen Schulabschlüsse (ESA, MSA und Abitur) werden vor staatlichen Prüfungsausschüssen abgeleistet. Dafür werden Zeugnisse ausgestellt, in denen die Leistungen in Noten und/oder Notenpunkten dargestellt sind.

          • Die Präsentation anderer besonderer Leistungen

          Dies können ebenso Arbeitsergebnisse aus den Epochen und Fachunterrichten des 12. Schuljahres (z. B. Epochenhefte, sprachliche Gestaltungen oder kurze Szenen aus dem Deutsch- bzw. Fremdsprachenunterricht, Versuche aus den naturwissenschaftlichen Fächern, eine Kür aus dem Sportunterricht etc.) sein wie individuelle, auf der Basis eines besonderen Engagements erarbeitete Beiträge aus persönlichen Interessensgebieten. Über die Zulassung eines Beitrages nach 7.3. zur öffentlichen Präsentation entscheidet der Fachlehrer, bzw. der Klassenbetreuer / die Oberstufenkonferenz.

          Stand Sep 2024

  • Fotogalerie

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